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   BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03   

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https://dejure.org/2006,15095
BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2006,15095)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2006,15095)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2006,15095)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 53/03

    Selbstablehnung eines Rechtsanwalts in einem anwaltsgerichtlichen Berufsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03
    Daraufhin hat die Justizbeitreibungsstelle des Bundesgerichtshofs auf der Grundlage des Kostenansatzes des Kostenbeamten gegen den Antragsteller unter dem 17. März 2006 zwei Kostenrechnungen über je 50 EUR gerichtet, zum einen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 (Kassenzeichen 780061010853) und zum anderen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861).

    Es handelt sich um ein Beschwerdeverfahren, das von anderen eingeleitet und wegen Sachzusammenhangs mit dem vom Antragsteller geführten Beschwerdeverfahren AnwZ(B) 53/03 verbunden worden war.

    Die zu der Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 ergangene Kostenrechnung vom 17. März 2006 ist deshalb nicht zu beanstanden.

  • BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 79/03

    Möglichkeit des Richters zur Enthaltung der Ausübung seines Amtes wegen

    Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03
    Auf die Erinnerung des Antragstellers wird die Kostenrechnung vom 17. März 2006 zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861) aufgehoben; im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

    Daraufhin hat die Justizbeitreibungsstelle des Bundesgerichtshofs auf der Grundlage des Kostenansatzes des Kostenbeamten gegen den Antragsteller unter dem 17. März 2006 zwei Kostenrechnungen über je 50 EUR gerichtet, zum einen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 (Kassenzeichen 780061010853) und zum anderen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861).

    Die zu der Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 ergangene Kostenrechnung vom 17. März 2006 ist aufzuheben.

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